Logopädische Behandlungen im Stimmwerk erfolgen in der Regel auf
ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung). Die Kosten werden dabei von
den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung
erfolgt direkt über die Praxis oder über unseren Abrechnungsdienst opta
data.
Erwachsene Patient*innen ab 18 Jahren leisten gemäß § 32 SGB V eine Zuzahlung
von 10 % des Rezeptwertes sowie 10 € pro Verordnung.
Diese ist nach dem Erbringen der Leistung fällig.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Bei Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung entfällt die Eigenbeteiligung ebenfalls.
Sofern Sie unsicher sind, ob eine Befreiung vorliegt, beraten wir Sie gerne.

Gesangsunterricht, Stimmbildung und Stimmtraining gehören zu den
pädagogischen Leistungen des Stimmwerks und werden privat abgerechnet.
Die Termine werden individuell vereinbart und finden nach Absprache in
der Praxis oder online statt.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 49 € berechnet. Die Rechnung erfolgt jeweils nach der erbrachten Leistung. Die Zahlung ist per Überweisung möglich.
Für Einrichtungen, Chöre, Pädagog*innen und Teams bieten wir individuell
gestaltete Seminare und Workshops rund um Stimme, Sprechen und
Stimmgesundheit an.
Die Inhalte und Schwerpunkte werden auf die jeweilige
Zielgruppe abgestimmt.
Dauer, Gruppengröße und Anfahrt werden individuell vereinbart. Gerne erstellen wir auf Anfrage ein maßgeschneidertes Angebot, das zu Ihrem Team oder Ihrer Institution passt.